Wir bringen Sie sicher in die digitale Welt.
Die Anwendung: Das E-Rezept
Wir sind ganz vorne dabei, wenn es um die technische Umsetzung des E-Rezeptes geht. Mit Know-how und Personalressourcen arbeiten CIDA und das ARZ Darmstadt an der Entwicklung im Sinne der Apotheken mit. So wurde gemeinsam mit ADAS und VDARZ (Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e. V.) ein schneller und sicherer Weg spezifiziert, der im Rahmen des Modellprojektes GERDA und darüber hinaus mittlerweile hohe Zustimmung erfahren hat. Wir arbeiten in den Gremien VDARZ, ADAS (Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V.) und in der Technischen Kommission des DAV mit. Dort arbeiten wir vor allem an den Spezifikationen für die Übertragung des E-Rezeptes von der Arztpraxis zur Apotheke und über das Rechenzentrum zu den Kassen mit. Erst dadurch wird möglich, dass Rezepte über die Infrastruktur der gematik zu den Kostenträgern und dann die entsprechenden Geldbeträge wieder zu den Apotheken zurückkommen.
Wie genau ist das E-Rezept definiert?
Das E-Rezept ist eine Anwendung innerhalb der
Telematikinfrastruktur. Der Patient oder die Patientin erhält ein E-Rezept in Form eines sicheren Codes, das kann z.B. eine E-Mail sein. Der Code wird über eine App auf sein / ihr Smartphone gesendet oder in Form eines 2D-Codes zusätzlich auf ein Papierrezept aufgedruckt. Mit diesem Code kann in der Apotheke auf die Verordnung und weitere Daten zugegriffen werden. Außerdem wird für den Patienten die Möglichkeit bestehen, Ihrer Apotheke über eine App eine Verordnung zuzuweisen.
Digitalisierung ist rechtlich geregelt
Eine rechtliche Grundlage bildet das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
(DVPMG) welches die Weiterentwicklung des
E-Rezepts und die Zugriffsrechte auf die digitalen Gesundheitsanwendungen regelt. Weitere Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen sind das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) und das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).
Was ist für CIDA-Kunden wichtig?
Wir sind bereit für das E-Rezept. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte haben wir bereits mit der technischen Umsetzung begonnen und passen diese nun an die finalen technischen Spezifikationen der gematik an. Ihre Warenwirtschaft wird eine integrierte Funktionalität anbieten, die es Ihnen ermöglicht, sowohl QR-Codes zu lesen als auch zugewiesene E-Rezepte zu bearbeiten, um die Rezeptdaten abzurufen. Im weiteren Verlauf des Bearbeitungsprozesses können Sie Dispensierdaten in die Telematikinfrastruktur zurückspielen und die vollständigen Rezeptdaten an Ihr Rechenzentrum übertragen. So ist gewährleistet, dass Sie ab der ersten Stunde in der Lage sind, E-Rezepte entgegenzunehmen. Wir werden Sie technisch und beratend unterstützen, damit der Übergang reibungslos gelingt.
Was ist für Kunden des ARZ Darmstadt wichtig?
Selbstverständlich rechnet das ARZ Darmstadt Ihre E-Rezepte ebenso ab wie Papierrezepte. Der einzige Unterschied besteht in der Weise, wie die Rezeptdaten an uns übermittelt werden. Für E-Rezepte werden die Abrechnungsdaten in standardisierter Form an die Rechenzentren übermittelt. So ist gewährleistet, dass alle Rechenzentren Daten von allen Warenwirtschaftslösungen verarbeiten können.
Ab wann sind E-Rezepte aus deutschen Arztpraxen oder Kliniken zu erwarten?
Das E-Rezept verfolgt einen ehrgeizigen Zeitplan – die notwendige Infrastruktur soll ab dem 1. Juli 2021 in einer Einführungsphase in Betrieb gehen, ab Januar 2022 soll die Nutzung für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend sein. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Ärzteschaft die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten nutzen wird. Wir gehen daher davon aus, dass ab Mitte 2021 anfangs nur wenige E-Rezepte ausgestellt werden. Doch sicher ist, dass das Papierrezept Schritt für Schritt durch das E-Rezept abgelöst wird. Im ersten Schritt wird das E-Rezept nur das rote Muster16-Rezept gesetzlich Versicherter ablösen, die weitere Umsetzung für das grüne Rezept, Privatrezepte, BTM- und Hilfsmittelrezepte ist aktuell noch in der Planung.
Die Basis:
Telematikinfrastruktur (TI)
Der für Apotheken verpflichtende Anschluss an die Telematikinfrastruktur bildet die technische Grundlage, damit Ihre Apotheke mit dem E-Rezept arbeiten kann.
Welche Komponenten benötige ich für die TI?
- TI-Konnektor inkl. gSMC-K Smartcard
- Kartenterminal(s) und/oder Cherry-Tastatur(en) mit integriertem Kartenlesegerät inkl. 2 gSMC-KT Smartcards
- Das CIDA TI-Modul
Zusätzlich benötigen Sie eine SMC-B-Karte (Secure Module Card Betriebsstätte), mit der Sie Ihre Apotheke als Betriebsstätte in der Telematik Infrastruktur authentifizieren können und einen elektronischen Heilberufsausweis.
Was kostet der Anschluss an die TI und in welcher Höhe werden Kosten erstattet?
Bei CIDA erhalten Sie die zuvor genannte Hardware zum attraktiven Preis von nur 3.500,- Euro. Die Pauschale für das verpflichtende Servicepaket von TELEKONNEKT beträgt monatlich 79,- Euro (Betrieb, Wartung und Service des VPN-Zugangsdienstes und Konnektors). Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Für dieses geprüfte Hardwarepaket leistet CIDA – sowohl für CIDAnova-Plus als auch für CORA Anwender – kompetenten technischen Support. Wir bitten um Verständnis, dass für Hardware anderer Hersteller kein Support übernommen werden kann.
Der DAV/Nacht- und Notdienstfond erstattet pro Apotheke für den einmaligen Anschluss der zuvor genannten Hardware 3.032,- Euro und quartalsweise 210.- Euro für das Servicepaket. In Abhängigkeit von den in Ihrer Apotheke abgegebenen Packungen gibt es die Möglichkeit, eine Förderung für weitere Kartenleser zu erhalten.
Wie hilft mir CIDA bei der Installation der TI?
Die CIDA installiert gemeinsam mit ihrem TI-Partner Telekonnekt die TI in Ihrer Apotheke. Anders als Sie es gewohnt sind erfolgt die Installation der Geräte nicht durch den Technischen Kundendienst der CIDA, sondern durch verschiedene regionale Dienstleister, die auch den Installationstermin direkt mit Ihnen abstimmen. Dieses Vorgehen ist den hohen Sicherheitsanforderungen der gematik geschuldet. Die Logistik im Rahmen einer sicheren Lieferkette und auch die Installation der Geräte vor Ort darf nur durch entsprechend zertifizierte Dienstleister erfolgen.
Was muss ich als Apotheker(in) tun?
Wenn Ihre Apotheke noch nicht angeschlossen ist, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei der CIDA-Hotline, um das für Sie passende TI-Paket zu bestellen und damit auch die Installation zu veranlassen.
Falls noch nicht geschehen, sollten Apotheken die benötigten SMC-B Karten und eHBA Karten (Elektronischer Heilberufsausweis für Apothekerinnen und Apotheker) schnellstmöglich über die jeweiligen Landesapothekerkammern bestellen. Zumindest die SMC-B-Karte muss zum Zeitpunkt der Installation in der Apotheke vorliegen, andernfalls ist eine Inbetriebnahme Ihrer TI-Ausstattung nicht möglich.
Und was ist dran an der geplanten TI 2.0?
Viele Fragen erreichen uns zur Aussage der gematik, dass es Pläne gibt, bis 2025 die heute bindende TI wiederum durch eine TI 2.0 zu ersetzen. Dies würde bedeuten, dass die eingesetzten Konnektoren durch Zugangsschnittstellen im Internet ersetzt würden. Die gematik hat allerdings versichert, dass die Konnektoren für den gesamten Zeitraum ihrer Zertifizierung (5 Jahre) in jedem Fall nutzbar sein werden.
Kontakt: Michael Kreisler, ARZ Darmstadt
m.kreisler@arz-darmstadt.de