Das E-Rezept im Rechenzentrum
Ein E-Rezept wird weder abgeholt noch gescannt. Wie wird es abgerechnet?
Im Beitrag der Pharmazeutischen Zeitung in der Reihe „Nachgefragt“, den Sie hier lesen können, finden Sie den Live-Vortrag von Gerald Wischnewski, Bereichsleiter Technik beim ARZ Darmstadt.
Die wichtigsten Inhalte hier zusammengefasst:
Das Auto fährt vor, der Abholer ist da. Er nimmt Ihre Rezeptboxen mit. Einige Zeit später kommt die Abrechnung. Zum gewählten Zahlungszeitpunkt wird das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Was aber liegt dazwischen?
Seit vielen Jahren führen wir Apothekenteams durch das Rechenzentrum, machen den Abrechnungsprozess transparent. Wer die Zeit oder Gelegenheit noch nicht hatte, dem mag ein Rechenzentrum manchmal wie eine Blackbox erscheinen.
In letzter Zeit werden wir öfter gefragt: Wird das Rechenzentrum mit dem E-Rezept überflüssig? Die Frage ist verständlich und zugleich für uns Anlass, Licht auf die Prozesse im Inneren zu werfen. Aus Papier werden Daten … wie geht es weiter?
So viel vorweg: Die Digitalisierung der Papierrezepte ist ein zwar ein eindrucksvoller, aber vergleichsweise kurzer Arbeitsschritt der Rezeptabrechnung. Praktisch alle darauf folgenden Prozesse und Leistungen erbringen wir für E-Rezepte und Papierrezepte gleichermaßen.
Wird es Papier- und E-Rezepte längere Zeit parallel geben?
Ja. Der aktuelle Zeitplan der Gematik sieht beispielsweise vor, dass Heil- und Hilfsmittelrezepte erst im Jahr 2026 in der Versorgung verfügbar sind. BTM-Rezepte sollen ab Anfang 2023 verfügbar sein.
01 Vorprüfung
Schon vor der Abgabe prüft das ARZ Darmstadt auf Wunsch den Datensatz Ihrer Rezepte aus der Warenwirtschaft. Hier ist es unerheblich, ob das Rezept in Papier- oder elektronischer Form vorliegt.
Belieferte Papierrezepte können Sie vor der Abholung via APOSCAN-Plus scannen und vom ARZ prüfen lassen. Ihr Scan wird im ARZ digitalisiert und als Datensatz geprüft.
Unterschiedlich ist das Handling bei nicht abrechenbaren Rezepten. Papierrezepte sendet das ARZ Darmstadt zur Korrektur in die Apotheke zurück. Das E-Rezept wird elektronisch an den Arzt zurückgegeben. Dieser erstellt einen neuen Datensatz.
Beide Abläufe gewähren frühzeitigen Schutz vor Retaxationen.
02 Abrechnung
Während das Papierrezept abgeholt und digitalisiert wird, darf das E-Rezept direkt in den zweiten Prozess-Schritt, das ist die formelle Prüfung, also die Prüfung auf Konsistenz der Daten. Hierzu wird das E-Rezept über die sichere Schnittstelle FIVERX an das ARZ Darmstadt übertragen. Beim E-Rezept erhalten Sie folgerichtig die Ergebnisse früher.
Anschließend durchlaufen beide Rezeptarten die gleichen Schritte: zunächst die fachliche Prüfung. Ist die Abgabe konform mit Rabattverträgen? Sind die Verträge aktuell? Dies ist die zeit- und personalintensivste Aufgabe im Rechenzentrum.
Im nächsten Schritt werden die kostenträgerkonformen Abrechnungsdaten generiert. Dabei geht es z.B. um Klärung der relevanten Verträge (§300/§302) oder Unstimmigkeiten mit den Kostenträgern und um die korrekte Abführung von Rabatten. Sie erhalten Ihre monatliche Abrechnung.
Zeitgleich erfolgt das Handling des Zahlungsstromes, damit Sie Ihre Vorauszahlungen, Restzahlungen und gewünschte Vorfinanzierungen pünktlich auf dem Konto gutgeschrieben bekommen. Zu guter Letzt liefert das ARZ Darmstadt verpflichtende statistische Informationen an staatliche Stellen.
03 Nachprüfung
Ihre Apotheke hat das Geld und die Abrechnung erhalten. Zu den nachgelagerten Prozessen gehört die Klärung etwaiger Fehler in den Abrechnungsdaten. Meist geht es um vertragliche Regelungen, beispielsweise können Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen nach §300/§302 im Nachgang geklärt werden.
Zu den erforderlichen Nachprüfungen gehört, dass z.B. geänderte Prüfroutinen der Annahmestellen Anpassungen erfordern oder weitere fehlerhafte Daten wie Herstellerrabattkorrekturen nachträglich bearbeitet werden müssen.
Alle Nachprüfungen sind für Papier- und E-Rezepte identisch.
Kontakt:
Gerald Wischnewski
g.wischnewski@arz-darmstadt.de